Besser Hören - Ihr Weg zum Hörgerät
Das duale Versorgungssystem – am Anfang steht der HNO Arzt
In Deutschland gibt es das sogenannte duale Versorgungssystem. Genauer gesagt handelt es sich um das Zusammenspiel von HNO-Ärzten und Hörgeräteakustikern. Die Indikationsstellung, also die offizielle Feststellung einer Schwerhörigkeit, und die Verordnung von Hörgräten liegen in den Händen der HNO-Ärzte. Durch die neue Bestimmung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken ist ein Arztbesuch allerdings nur noch für die Hörgeräte-Erstversorgung verpflichtend. Wird ein Hörgerät später durch ein neues ersetzt, reicht der Besuch beim Hörgeräteakustiker aus. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche sowie bei Tinnitus-Patienten. Hier ist für eine Verordnung grundsätzlich ein fachärztlicher Besuch nötig. Nach der Versorgung mit Hörgeräten durch den Hörgeräteakustiker kann sich der HNO-Arzt von der verbesserten Kommunikationsfähigkeit des Schwerhörigen überzeugen. Einige Krankenkassen fordert einen entsprechenden Bericht ein. Diese Abschlussuntersuchung beinhaltet in der Regel eine sprachaudiometrische Untersuchung sowie dem Eindruck der HNO-Arztes, ob der Schwerhörige gut mit dem Hörgerät zurechtkommt. Beachten Sie, dass die Auswahl des Hörgeräteakustikers allein Ihnen obliegt. Der HNO-Arzt kann Ihnen auf Nachfrage sicher einige Adressen von Hörgeräteakustikern nennen, aber „nur den einen Hörgeräteakustiker“ gibt es nicht. Die Verordnung ist also die Grundlage für eine Beteiligung der Krankenkasse, der sogenannten Hörgeräte Zuzahlung, für Ihre Hörgeräteversorgung. Sie erhalten außerdem ein ausgedrucktes Audiogramm, das Ihr Hörvermögen anhand des Hörtests grafisch darstellt.
Qualifizierte Hörakustiker in Ihrer Nähe
Der Hörgeräteakustiker übernimmt die eigentliche Versorgung
Nach Ihrer Auswahl eines Hörgeräteakustikers wird dieser nochmal Ihr Hörvermögen durch einen Hörtest überprüfen, um die Daten des
HNO-Arztes zu validieren und die Ergebnisse in Ihre elektronische Kundendatei abzuspeichern. Die Charakteristik Ihrer Hörminderung sowie Ihre persönliche Bedürfnisse und Fähigkeiten sind ausschlaggebend für die Auswahl der für Sie geeignetsten Hörgeräte. Sie haben natürlich die Wahl, ob Sie sich für zuzahlungsfreie Kassen-Hörgeräte oder Hörgeräte mit Privatzuzahlung entscheiden. Letztere bieten deutlich bessere Komforteigenschaften, wie zum Beispiel Richtungshören, und überzeugen durch einen besseren Klang. Die Versorgungsverträge zwischen Krankenkassen und der Bundesinnung verpflichten den Hörgeräteakustiker zum Bereithalten von Kassengeräten.
Probehören und Vergleichen
Nach der ersten Anpassung können Sie nun Ihre Hörgeräte im Alltag auf Herz und Nieren testen. Am besten notieren Sie sich die Situationen, in denen Ihnen das Hören und Verstehen immer noch schwerfällt. Ihr Hörgeräteakustiker wird Sie danach im Folgetermin sicher fragen. Achten Sie auch darauf, wie gut Sie die Hörgeräte bedienen können, zum Beispiel beim Wechseln der Hörprogramme oder der Lautstärke. Sie können im Folgetermin entweder mit diesen Hörgeräten weitermachen oder aber bei Bedarf auch weitere ausprobieren. Wichtig ist, dass Sie sich sicher und wohl mit den Hörgeräten sowie deren Einstellungen fühlen. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Leistungsklassen der Hörgeräte erhalten Sie im Artikel Hörgeräte Vergleich.
Das richtige Hörgerät gefunden?
Die Anpassung ist für Sie auch eine Hör-Gewöhnung, d.h. für Ihr Gehirn ist das Tragen von Hörgeräten ein Lernprozess. Viele Töne, die mit den Jahren der Schwerhörigkeit verloren gingen, sind nun wieder hörbar. Daher bedarf einiger, weiterer Folgetermine, in denen die Einstellung der Hörgeräte immer wieder überprüft und auf Sie abgestimmt werden. So wird das Gehör langsam an die neuen Töne gewöhnt. Zum Lernen werden in den letzten Jahren verstärkt auch Hörtrainings angeboten. Diese können Sie bequem zu Hause, im Fachgeschäft des Akustikers oder in speziellen Praxen durchführen.
Die Abrechnung Ihrer neuen Hörgeräte mit der Krankenkasse übernimmt Ihr Hörgeräteakustiker für Sie. Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über Ihre Privatzahlung, mindestens aber über die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät. Weitere Informationen erhalten Sie im Artikel Hörgeräte Preise.