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Die Ergo Hörgeräteversicherung ist eine reine Sachversicherung. Das bedeutet: Hier wird nicht die Anschaffung und damit verbundenen Kosten versichert, sondern das Hörgerät selbst. Die Versicherung erstattet die Reparaturkosten am Hörgerät bei nahezu allen Schäden. Darunter auch Eigenverschulden oder Unfall. Außerdem sieht sie Ersatzleistungen bei Totalschaden, Verlust oder Diebstahl vor. Versichert wird der Brutto-Hörgerätekaufpreis ohne Zuzahlungen der Krankenversicherung.
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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Tarife und Leistungen übernehmen wir keine Gewähr. Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen AVBs.