Praxisbruch bei DAK, KKH, und Barmer
Krankenkassen steuern alle sechs Jahre einen Zuschuss zur Hörgeräteversorgung bei: für viele eine Selbstverständlichkeit. Dass es sich dabei jedoch vielmehr um ein ungeschriebenes Gesetz handelt, machen sich einige Krankenkassen vermehrt zunutze. Denn die Wiederversorgung kann, muss aber nicht nach sechs Jahren bezuschusst werden – insbesondere, wenn die Hörsysteme in den Augen der Krankenkassen noch ausreichend sind.
Erfahrene Hörgerätenutzer kennen das Prozedere: Nach knapp sechs Jahren spricht der Hörakustiker die Möglichkeit einer Neuversorgung an. In der Regel geht dann alles reibungslos: Es werden neue Hörsysteme ausprobiert, bis das passende gefunden ist, der Antrag geht an die Krankenkasse, diese genehmigt die Neuversorgung inklusive erneuter Zuzahlung.
Bisherige Praxis in Frage gestellt
Doch seit etwa zwei Jahren wird an dieser Stelle immer öfter der Riegel vorgeschoben. Krankenkassen, allen voran die KKH, die DAK und die Barmer, verweigern die erneute Versorgung.
Wer hier im Recht ist? Da scheiden sich die Geister. Während die Krankenkassen darauf pochen, dass nie eine Wiederversorgung garantiert worden sei und Hörgeräte oftmals auch nach sechs Jahren noch die Grundbedürfnisse zur Genüge erfüllen würden, sind die Bundesinnung für Hörakustiker und der Deutsche Schwerhörigenbund anderer Meinung: Nicht ohne Grund seien die Verträge und die ausgewiesenen Leistungen zwischen Krankenkasse und Hörakustiker stets auf sechs Jahre beschränkt.
In dieser Zeit entwickeln sich die Technologien immens weiter, mit zunehmender Geschwindigkeit. Ein Premium-Hörsystem von vor sechs Jahren kann Funktionen haben, die heute bereits in der Einstiegsklasse zur Verfügung stehen. Beispiele dafür sind Optionen für Bluetooth-Streaming, Apps zur Bedienung oder auch Modelle mit wiederaufladbaren Li-Ionen-Akkus.
Sparen auf Kosten des Patientenwohls?
Selbst wenn die Krankenkassen rechtlich korrekt handeln, wenn sie die erneute Versorgung ausschlagen – unter moralischen Aspekten kann dieses Vorgehen durchaus angezweifelt werden. Es ist wichtig auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben, gerade in der heutigen Zeit, in der sehr viel passiert. Wenn die Krankenkassen die Wiederversorgung mancher Patienten verwehren, bleiben ihnen auch neue Technologien und Komfortlösungen versperrt, die die Lebensqualität beträchtlich steigern können.
Der Deutsche Schwerhörigenbund geht nicht davon aus, dass sich diese Praxis auch bei den übrigen Krankenkassen etablieren wird. Dennoch, unser Tipp an Hörgeräteträger, die kurz vor der Wiederversorgung stehen: Sprechen Sie mit Ihrem Hörakustiker und lassen Sie von ihm prüfen, ob Ihre Krankenkasse in den letzten Monaten erneute Versorgungen gewährt hat. Nicht, dass Zeit und Mühe beim Austesten letztlich mit einer Enttäuschung endet.
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