FAQ – Fragen rund ums Hörgerät
Häufige Fragen zur Hörgeräteversorgung und Tipps aus der Praxis
Hier ist der Zeitpunkt der Entstehung entscheidend. Ist die Schwerhörigkeit akut eingetreten oder geht mit Schmerzen einher, so ist umgehend ein Hals-Nasen-Ohren Arzt aufzusuchen bzw. außerhalb der Öffnungszeiten eine Notfallambulanz, um akute Ursachen schnellstmöglich zu diagnostizieren und zu behandeln.
Ist die Schwerhörigkeit hingegen allmählich entstanden so können Sie zur allgemeinen Überprüfung Ihres Gehörs einen, zumeist kostenlos angebotenen, Hörtest bei einem Hörgeräteakustiker durchführen lassen. Dies geht schnell und kann oftmals ohne Voranmeldung durchgeführt werden. Möchte man eventuelle Wartezeiten vermeiden, empfiehlt es sich einen Termin zu vereinbaren, der meist kurzfristig angeboten werden kann. Sollte während der Überprüfung Ihrer Ohren eine medizinische Maßnahme, wie zum Beispiel Entfernung von Cerumen (umgangssprachlich: Ohrenschmalz) nötig sein, verweist der Hörgeräteakustiker Sie zur Abklärung an einen Hals-Nasen-Ohren Arzt, der dann über die Maßnahme entscheidet, wie Sie wieder besser hören können.
Bei der Wahl eines guten Hörgeräteakustikers können sowohl Wohnort-Nähe, Empfehlungen oder persönliche Aspekte eine Rolle spielen. Je nach persönlicher Situation sind Hörgerätefachgeschäfte in direkter Nähe schneller zu erreichen und bei möglichen Problemen, wie zum Beispiel neue Batterie benötigt, schneller greifbar. Auch Vorstellungen der Hörakustiker im Internet über die eigene Homepage oder Profildarstellungen, wie auf meinhoergeraet.de können einen ersten Eindruck herstellen und über die Bewertungen bereits versorgter Hörgeräteträger die Entscheidung für oder gegen das Fachgeschäft manifestieren. Ein weiterer Faktor ist die Auswahl zwischen Großfilialist oder Einzelhändler. Während Großfilialisten oft mit günstigen Preisen werben, sind individuellere Lösungen und Leistungen oftmals nur beim Einzelhändler zu erwarten. Allen gemeinsam ist, dass ein guter Hörgeräteakustiker dann gefunden ist, wenn Sie sich als Kunde wahrgenommen und ernstgenommen fühlen.
Die Auswahl eines Hörgerätes nennt sich Fachjargon Hörgeräteanpassung und setzt sich aus einem objektiven und einem subjektiven Bereich zusammen. Im objektiven Teil der Anpassung werden die Hörbedürfnisse des Betroffenen erfasst. Im Anschluss ergibt ein durchgeführter Hörtest die technischen Voraussetzungen für das benötigte Hörgerät, hinsichtlich benötigter Verstärkung und Lautheitsbegrenzung. Mit der persönlichen Preisvorstellung wird der Rahmen des Hörgeräteakustikers festgesetzt, in dem er die Hörgeräte auswählt, die zum einen die technischen Voraussetzungen zum Ausgleich der Hörbeeinträchtigung erfüllen und ebenso die individuellen Hörbedürfnisse bestmöglich umsetzen. Nun folgt der subjektive Teil der Anpassung. Die Hörgeräte werden auf den Hörverlust eingestellt und nach dem Empfinden des Versorgten optimiert, immer in Bezug darauf die maximale Hörleistung mit den Hörgeräten umsetzen zu können. Der Betroffene kann die eingestellten Hörgeräte meist in seinem Umfeld testen und seine Höreindrücke dem Hörakustiker mitteilen. Nur so kann die Einstellung für den Bedarf des Hörgeräteträgers nach seinem Empfinden (subjektiv) optimiert werden. Das richtige Hörgerät ist dann gefunden, wenn der Betroffene für sich ein Hörgerät gefunden hat, mit dem er:
a) den Klang mit dem Hörgerät als natürlich empfindet.
b) bestmöglich Verstehen kann.
c) mit der Handhabung und Design des Hörgerätes im Alltag gut zurechtkommt.
Hörgeräte sind herstellerunabhängig in allen Preisklassen erhältlich und liegen in der Regel zwischen 680-2750 Eur. Der Preis für ein gutes Hörgerät richtet sich vor allem nach dem persönlichen Anspruch an das Hören. Mit steigenden Anspruch an das Verstehen in komplexen Hörsituationen, steigt auch die Notwendigkeit der Hörgeräte-Ausstattung mit den dafür benötigten technischen Eigenschaften. Adäquat dazu verhält sich der Preis.
Hörgeräte sind Medizinprodukte und als solches im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen als zuschussfähiges Hilfsmittel zur Rehabilitation integriert. Aufgrund der Krankenkassenspezifischen Leistungskataloge ist die Höhe des Zuschusses zur Hörgeräteversorgung von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Maßgeblich für die Bezuschussung einer Erstversorgung oder einer vorzeitigen Wiederversorgung mit Hörgeräten ist dabei die Ohrenfachärztliche Verordnung, ein Rezept das vom Hals-Nasen-Ohren Arzt ausgestellt wird. In der Regel bewilligen die gesetzlichen Krankenkassen den Festbetrag aller 5-6 Jahre ohne das eine weitere Verordnung vom HNO-Arzt vorliegen muss. Die Beantragung des bezuschussten Festbetrages übernimmt der Leistungserbringer der Hörgeräteversorgung – der Hörgeräteakustiker, welcher bei Leistungserbringung auch den Zuschuss direkt von der Krankenkasse erhält.
Neben der gesetzlichen Krankenkasse, die bei entsprechender Indikation zu einer Hörgeräteversorgung, zur Zahlung des vertraglich festgelegten Zuschusses verpflichtet ist, gibt es noch weitere Stellen bei denen ein Zuschuss zur Hörgeräteversorgung angefragt werden kann. Steht der Betroffene im Berufsleben und ist der Arbeitsplatz durch die Schwerhörigkeit gefährdet, so kann beim Arbeitgeber angefragt werden, ob er sich an der Hörgeräteversorgung beteiligen kann. Dieser Zuschuss ist nicht verpflichtend und es geht auch kein Anspruch für den Hörgeräteträger davon aus. Einen Überblick bei welchen weitere Stellen Zuschüsse zur Hörgeräteversorgung beantragt werden können, ist über den Deutschen Schwerhörigen Bund erhältlich. Dieser bietet gleichzeitig Hilfe bei Formulierungen zur Antragstellung auf Bezuschussung von Hörgeräten an.
In Deutschland gibt es 11 Hörgerätemarken. Jeder Hersteller verfolgt bei der Entwicklung seiner Medizinprodukte eine individuelle Ideologie und damit sowohl eine eigene Klang- als auch Designphilosophie. Bevor Hörgeräte auf den deutschen Markt als Medizinprodukt vertrieben werden darf, muss es die Bestimmungen der CE-Kennzeichnungen nach der Richtlinie 93/42 EWG erfüllen und durch das Deutsche Hörgeräteinstitut (DHI) geprüft und homologiert werden. Dabei bietet jeder Hersteller ein nahezu umfassendes Hörgeräte-Produktportfolio an, angefangen von Basis- über Mittelklasse bis hin zu Premiumhörgeräten. Ergänzend dazu wird produktspezifisches Zubehör entwickelt und angeboten, um das Hören in verschiedenen Situationen noch einmal zu erleichtern. Eine herstellerspezifische Software ermöglicht es den Hörgeräteakustikern die Hörgeräte einzustellen.
Hörgeräte unterliegen durch tägliches Tragen den äußeren Umwelteinflüssen und damit dem natürlichen Verschleiß. Um den Verbraucher zu schützen, hat der Gesetzgeber eine 2-jährige Gewährleistung bei Hörgeräten eingeräumt. Gleichzeitig bieten Hörgerätehersteller eine freiwillige Garantieleistung von mindestens einem Jahr auf Ihre Hörgeräte an, mit optionaler Garantieverlängerung, um das Vertrauen der Endverbraucher in die Sicherheit der Produkte zu erhöhen. Im Rahmen der Garantieleistung lohnt es sich daher kurz vor Auslauf der Garantie die Hörgeräte vom Hersteller überprüfen zu lassen. Überdies hinaus können durch eine regelmäßige Wartung beim Hörgeräteakustiker die Hörgeräte auf Funktion, Einstellung und Sitz kontrolliert werden. Eine tägliche Pflege und Hörgeräte Reinigung kann die Nutzungsdauer ebenfalls positiv begünstigen. Entsprechendes Reinigungs- und Pflegezubehör sind beim Hörgeräteakustiker erhältlich.