Gebrauchte Hörgeräte
Hörgeräte gebraucht kaufen oder verkaufen?
Man findet sie in privaten Kleinanzeigen und auf diversen Internetseiten: gebrauchte Hörgeräte. Oftmals ist damit die Frage verbunden: Sollte man sich überhaupt ein gebrauchtes Hörgerät kaufen? Und kann man damit wirklich Kosten sparen? Das hängt natürlich von der Absicht ab. Will man gebrauchte Hörgeräte als Ersatz für eine „Neuversorgung“ erwerben, so ist davon abzuraten. Da Hörgeräte an die Schwerhörigkeit, das individuelle Resthörvermögen und die persönlichen Lebensumstände angepasst werden, ist es nicht empfehlenswert, Hörgeräte gebraucht zu kaufen. Oder diese einfach in Betrieb zu nehmen und sich ins Ohr zu setzen. Hier besteht die Gefahr einer Hörschädigung. Die Verstärkung kann beispielsweise in bestimmten Frequenzen zu stark oder zu niedrig eingestellt sein. In diesem Fall haben die scheinbar günstigen Hörgeräte jedoch absolut keinen Nutzen. Bliebe noch der Hygiene-Aspekt, da die Hörgeräte mit der Haut und Schweiß und unter Umständen auch mit Cerumen (dem Ohrenschmalz) des Verkäufers in Kontakt waren.
Gebrauchte Hörgeräte – Anpassung durch den Akustiker
Natürlich kann ein Hörgeräteakustiker gebrauchte Hörgeräte an Ihr Hörvermögen anpassen. Aber das macht er nur ungern und wird Ihnen, aller Wahrscheinlichkeit nach dafür eine Anpassungspauschale oder bei späteren Durchsichten eine Servicepauschale berechnen. Da Sie nur eingeschränkte Kenntnisse über Ihren Hörverlust und insbesondere über die Verstärkungsleistung und Eigenschaften der gebrauchten Hörgeräte haben, sollten Sie auch hier beim Kauf vorsichtig sein. Auch der technische Zustand der gebrauchten Hörgeräte bleibt Ihnen verborgen. Da es einige Unterschiede zwischen den Bauformen und Technologien gibt, kann es sein, dass Sie Hörgeräte kaufen, die für Sie gar nicht geeignet sind. Das können Sie bzw. Ihr Hörgeräteakustiker jedoch erst nach dem Kauf der gebrauchten Hörgeräte feststellen. Ein Umtauschrecht besteht bei Privatkäufen in der Regel nicht.
Gebrauchte Hörgeräte als Ersatz-Hörgeräte
Sollten Sie bereits Hörgeräte tragen, sind baugleiche, gebrauchte Hörgeräte als Ersatzgeräte durchaus denkbar. Als „guter Kunde“ kann Ihnen Ihr Hörgeräteakustiker diese gegebenenfalls auch programmieren. So können Sie zum Beispiel Reparaturzeiten ausgleichen. Einige Hörgeräteakustiker bieten hier allerdings auch Leihgeräte an. Daher gilt auch hier: nachfragen.
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Rechtliches
Hörgeräte zählen zu den Medizinprodukten, da Sie vom Ohrenarzt verordnet werden müssen und dürfen nur über dafür zertifizierten Fachgeschäften angepasst und abgegeben werden. Die Abgabe und der Verkauf von Hörgeräten unterliegt dem Gesetz für Medizin Produkte. Mit dem Rezept für Hörgeräte werden gesetzlich Versicherte von den Krankenkassen bezuschusst und sind damit als Käufer auch Eigentümer der Geräte. Eine Rückgabe, zum Beispiel durch Ableben des Trägers, wird nicht praktiziert. Aber: wird ein verschriebenes Hörgerät vom Träger nicht selbst genutzt und als „ungebraucht/ Neuware“ durch den Akustiker zum Verkauf angeboten, so kann das unter Umständen als Betrug gewertet werden. Privatzahler können hingegen ohne dieses Bedenken ihre Hörgeräte "ungebraucht" verkaufen.
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