Hörgeräteversicherung
Versicherung für Hörgeräte
Grundsätzlich unterscheidet man im Versicherungsumfang zwischen Reparaturen und Totalschaden beziehungsweise Verlust. Gehen beispielsweise die Reparaturkosten über die Reparaturpauschale der gesetzlichen Krankenkassen hinaus, zahlen Sie diese Kosten selbst. Schäden bis zu 500,00 € sind keine Seltenheit.
Die Garantie und Gewährleistung kommen in der Regel nicht für eine unsachgemäße Handhabung auf. Auch hier schützen Hörgeräteversicherungen vor hohen Reparaturkosten - zusätzlich bei Korrosionsschäden durch Schweiß oder Feuchtigkeit, aber auch durch Verschleiß, Abnutzung oder Materialfehler - während und nach der Garantie.
Zu guter Letzt können Sie Ihre Hörgeräte gegen Verlieren oder auch Diebstahl versichern. Hier wird in der Regel der Zeitwert angesetzt - je höher also der Zeitwert, umso besser für Verbraucher. Die Verlustversicherung von Hörgeräten ist in den Tarifen der AXA/ Alteos inkludiert. Bei der Wertgarantie hingegen muss er hinzugebucht werden.
Hörgeräte Versicherung - Übersicht
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Hörgeräteversicherung - Schutz vor Reparaturen und Verlust
Im Versicherungsumfang einer Hörgeräteversicherung ist immer die Übernahme von Reparaturen enthalten. Zu unterschiedlichen Konditionen werden beispielsweise Schäden durch Verschleiß, Feuchtigkeit oder Fehlbedienung berücksichtigt.
Tarife vergleichenNicht immer, aber oft inkludiert ist ein Verlust bzw. Diebstahlschutz. Durch das ständige Mit-sich-Führen kommen die kleinen Geräte schnell abhanden. Hier sehen die Anbieter Entschädigungen in Form von Ersatzgeräten oder finanzieller Entlastung vor.
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* Tarife für Endverbraucher inkl. Vers.St. für beidseitige Versorgung (2 Hörgeräte inkl. Zubehör)
** bis 20% Rabatt bei Vorauszahlung für 6 Jahre
Komfort-Schutz:
100 % Erstattung bei Verlieren im 1. Jahr
ab 2. Jahr 10 % Wertverlust/ Jahr
Online abschließbar: Rechnung, SEPA, Paypal
bis 4 Mon. nach Kauf versicherbar
6 Jahre Laufzeit
- Kosten für beidseitige Versorgung* bis 20% Rabatt**
- bis 3.000 € = 97,45 €/ Jahr
- bis 5.000 € = 161,95 €/ Jahr
- jährliche Zahlung
- Reparaturen:
- 0 % Eigenleistung
Verlust/ Totalschaden:- Erstattung des Zeitwertes: 100% im 1. Jahr
Komplett-Schutz: Neu 2023
100% Erstattung bei Verlust in den ersten 3 Jahren
ab 4. Jahr 10 % Wertverlust/ Jahr
Online abschließbar: Rechnung, SEPA, Paypal
bis 4 Mon. nach Kauf versicherbar
6 Jahre Laufzeit
- Kosten für beidseitige Versorgung* bis 20% Rabatt**
- bis 3.000 € = 126,45 €/ Jahr
- bis 5.000 € = 210,95 €/ Jahr
- jährliche Zahlung
- Reparaturen:
- 0 % Eigenleistung
Verlust/ Totalschaden:
- Erstattung des Zeitwertes: 100% bis 4. Jahr
Komplettschutz:
Zeitwerterstattung bei Verlieren ab dem 1. Jahr
bis zu 15 % Wertverlust/ Jahr (abhängig vom Modell)
Online abschließbar: SEPA
beliebig nach Kauf versicherbar
unbeschränkte Laufzeit
- Kosten für beidseitige Versorgung*
- bis 3.000 € = 180,00 €/ Jahr
- bis 5.000 € = 252,00 €/ Jahr
- jährliche Zahlung
- Reparaturen:
- 0 % Eigenleistung
Verlust/ Totalschaden:
- Erstattung des Zeitwertes, Wertverlust ab 1. Jahr
Welche Vorteile bietet eine Hörgeräte Versicherung?
Lohnt sich eine Hörgeräteversicherung?
Darüber hinaus ist der eigentlich Wert des Hörgerätes ebenfalls versichert. Gerade dann, wenn Sie neben der Zuzahlung Ihrer Krankenkasse einen privaten Eigenanteil geleistet haben. Und dieser ist im Verlustfall definitiv "verloren". Dieser Versicherungsschutz greift also bei Verlust, man spricht auch von Liegenlassen, Diebstahl oder Totalschaden.
Eine Versicherung für Hörgeräte ist in jedem Fall empfehlenswert. Denn im Schadenfall ergeben sich einige Fragezeichen. Ihre Krankenkasse kann, muss aber nicht innerhalb der 6 Jahres-Zeitraums, nach dem eigentlich wieder ein Anspruch auf eine erneute Hörgeräte Zuzahlung besteht, erneut zuzahlen. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht.
- Reparaturen
Je nachdem, wie hoch die Reparaturkostenpauschale der Krankenkasse ausfällt, können Reparaturen am Hörgerät irgendwann ins Geld gehen. Deshalb regulieren die meisten Hörgeräteversicherungen nahezu alle Schäden, die nicht mutwilligen Ursprungs sind. Besonders häufig treten beispielsweise Beschädigungen der Elektronik durch Kondenswasser im Inneren auf.
- Verlust
Durch ihre kleinteilige Bauweise bedingt, wird ein Hörgeräte-Verlust oft viel zu spät bemerkt. Wo es verloren wurde, kann im Nachhinein selten nachvollzogen werden. Die meisten Hörgeräteversicherungen bieten daher Ersatzleistungen bei Verlust, Abhandenkommen und auch Diebstahl. Wie hoch diese ausfällt unterscheidet sich je nach Anbieter.
- Versicherte Schäden
Berücksichtigt sind meistens jegliche Schäden, die nicht mutwillig herbeigeführt wurden. Darunter zählen zum einen Verschleiß und Unfall, zum anderen aber auch Schäden aufgrund von versehentlichem Eigenverschulden wie Fehlbedienung. Im Umfang enthalten sind sowohl die Übernahme von Reparaturkosten als auch Ersatzleistungen bei Totalschaden, meistens auch bei Verlust.
- Neukaufbeteiligung / Ersatzleistung
Die Ersatzleistungen bei Totalschaden und Verlust basieren in der Regel auf der versicherten Summe. Hier wird meistens der tatsächliche Brutto-Neuwert ohne Abzüge und Zuzahlungen herangezogen. Davon ausgehend erfolgt im Schadenfall entweder eine finanzielle Entschädigung oder die Aushändigung eines Ersatzgeräts. Die genaue Vorgehensweise unterscheidet sich je nach Hörgeräteversicherung.
- Laufzeit
Alle 6 Jahre wird ein Hörgerätekauf von der Krankenversicherung bezuschusst. Diesem Rhythmus haben sich viele Hörgeräteversicherungen angepasst. Häufig gilt der Versicherungsschutz für ebendiesen Zeitraum von 6 Jahren. Bei manchen Anbietern ist auch eine unbegrenzte Laufzeit möglich. Hier kann der Schutz bei Erhalt eines neuen Hörsystems auf dieses übertragen werden.
- Nachträglich versicherbar
Für die meisten Hörgeräteversicherung müssen Sie sich nicht bereits direkt beim Kauf entscheiden. In der Regel wird Ihnen ein gewisser Zeitraum nach dem Kauf gewährt. Dieser reicht je nach Anbieter von einigen Monaten bis mehrere Jahre. Die Restdauer bei spätem Eintritt wird häufig auf die Zeit bis zur nächsten Zuzahlung der Krankenversicherung festgelegt.
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Hörgeräte versichern
Nachfolgend einige Beispiele für Schäden, die im Alltag mit Hörgeräten passieren können.
- Eindringender Schweiß oder Regen verursacht starke Korrosion im Innenleben. Ein in der Praxis häufig auftretender Schaden, der mitweilen auch zum Totalschaden führen kann.
- Beim Batteriewechsel bricht die Batterieladeklappe ab.
- Während der Reinigung des Hörers geht dieser zu Bruch.
- Klassischer Diebstahl: Im Schwimmbad wird Ihr Spind aufgebrochen und wahllos "ausgeräubert."
- Sie stolpern oder stützen beim Wandern, Sport oder Joggen und können Ihre Hörgeräte, zum Beispiel auf einer Wiese oder am Strand, nicht mehr auffinden.
- Ihr Hund oder Haustier verschleppt und verbeißt oder verbuddelt Ihre Hörgeräte. Auch hier: spurlos verschwunden.
- Beim Sport fallen die Hörgeräte herunter und werden zertreten.
Zugegeben klingen diese Fälle zum Teil sehr realitätsfremd, aber in der Praxis sind es genau diese oder ähnliche Missgeschicke, die geschehen.
Darauf sollten Sie bei einer Hörgeräteversicherung achten:
- Versicherungswert sollte dem Neuwert entsprechen.
- Die Versicherungsdauer sollte so lang wie möglich sein, ideal 5 oder 6 Jahre
- Der Zeitwert der Hörgeräte sollte zur Erstattung beim Verlieren so hoch wie möglich sein., z.B. im aktuell besten Tarif (Alteos Komplett-Schutz) 100% Erstattung in den ersten 3 Jahren.
- Auch Reparaturen sollten zu 100% übernommen werden.
- Möglichst viele Schäden sollten abgedeckt sein, achten Sie daher darauf, dass Schäden durch Schweiß, Bedienfehler, Haustiere und Liegenlassen versichert sind
Weitere Informationen über Hörgeräteversicherungen finden Sie auf den folgenden Portalen: Hörgeräteversicherung Testsieger, Sehen-Hören-Versichern und dem Zentrum für Versicherungswesen
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