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Tinnitus Erlangen

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Hilfe für Tinnitus-Betroffene in Erlangen

Tinnitus Erlangen

Tinnitus ist ein ständiges Klingeln, Rauschen oder Pfeifen im Ohr. Für Betroffene oftmals eine echte Qual.

Wenn der Teekessel durchgängig pfeift, egal ob Tag oder Nacht, dann empfiehlt es sich entweder dringend am Herd nachzuschauschauen oder sich bei Ihrem HNO-Arzt auf einen Tinnitus untersuchen zu lassen. Das Dauergeräusch tritt oftmals plötzlich auf und kann neben einem Pfeifen, Brummen oder Rauschen auch in anderen Erscheinungsformen hörbar werden. Neben einer inneren Unruhe und einem erhöhten Stresspegel kann ein Tinnitus zusätzlich eine Vielzahl weiterer Begleiterscheinungen auslösen.

In vielen Fällen tritt der Tinnitus sogar in Folge eines unversorgten Hörverlustes auf, der sich oftmals schleichend einstellt. So verliert die eigene Umwelt an Deutlichkeit und der Tinnitus legt sich, häufig als störendes Nebengeräusch empfunden, über den gewohnten Höralltag.

Glücklicherweise können moderne Hörsysteme dazu beitragen, sowohl den Hörverlust auszugleichen als auch den Tinnitus zu lindern. Dabei werden die Hörsysteme beim Hörakustiker so eingestellt, dass der Träger seine Umgebung wieder stärker wahrnehmen kann. Der Tinnitus kann damit aus dem Mittelpunkt der Aufmerksamkeit vertrieben und je nach persönlicher Disziplin auch rehabilitiert werden.

Hörakustiker in Erlangen und Umgebung gehen noch einen Schritt weiter. Sie bieten dabei spezielle Hörtrainings an, die sowohl für Betroffene mit Hörverlust, als auch für Betroffene ohne Hörverlust eine Hilfe zur Abhilfe des Tinnitus bieten.

Sorgen Sie vor und lassen Sie sich bei einem individuellen Termin mit Ihrem Tinnitus Spezialisten kostenfrei beraten. Ihr Hörakustiker überprüft Ihr Gehör ganz unverbindlich und professionell.

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HNO-Ärzte und Kliniken empfehlen bei Tinnitus den Besuch beim Hörakustiker

Parallel zum ersten Termin beim Hörakustiker empfiehlt es sich auch einen Termin zur medizinischen Abklärung beim  HNO-Arzt zu vereinbaren. Diagnostiziert der Ohrenarzt ein Hörverlust oder ein Tinnitus-Leiden stellt er eine Ohrenfachärztliche Verordnung (Rezept) zur begleitenden Behandlung beim Hörakustiker aus. 

In Erlangen und Umgebung arbeiten Spezialisten in der HNO-Klinik eng mit Hörakustikern zusammen, um Betroffenen eine bestmögliche Therapie zur Linderung oder Rehabilitierung des Tinnitus zu ermöglichen. Grundlage für den Erhalt eines Krankenkassen-Zuschuss zur Versorgung mit Tinnitus-Systemen ist  die ohrenfachärztlichen Verordnung des HNO-Arztes. 

Mit einer ohrenfachärztlichen Verordnung ergeben sich für Patienten zudem gewisse Ansprüche gegenüber ihrer Krankenkasse. So bildet sie vor allem bei einer Hörgeräteversorgung, egal ob mit oder ohne Tinnitushintergrund, die Grundlage für den Erhalt eines Krankenkassen Zuschusses mit einem geregelten Festbetrag. 

Anspruch auf Krankenkassenzuschuss auch bei Hörgeräten mit Tinnitusfunktionen

Eine Versorgung mit Hörgeräten darf laut Gesetzgeber keine Kostenfrage sein. Daher steht gesetzlich Krankenversicherten eine aufzahlungsfreie Versorgung mit Hörgeräten oder Tinnitus-Kombigeräten zu. Wer von der gesetzlichen Zuzahlung nicht befreit ist, zahlt für seine sogenannten Kassenhörgeräte lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 EUR. Sogar individuelle Ohrpassstücke werden von der Krankenkasse in Höhe von etwa 35 EUR getragen. Gleiches gilt für notwendige Einstellungskorrekturen der Hörsysteme, die durch Veränderung des Hörverlusts oder des Tinnitus erforderlich werden. Zudem übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle Reparturkosten bei einer aufzahlungsfreien Hörgeräteversorgung. Kassenpatienten erwarten also keinerlei Folgekosten. Privatversicherten unterliegen der individuell vereinbarten Versicherungsleistungen ihrer Assekuranz.

Welche Unterlagen benötige ich von meinem HNO-Arzt oder meinem Hörakustiker

Wer ein Hörgerät wegen eines Hörverlustes oder Tinnitus verordnet bekommt, kann sich zum Erhalt des Krankenkassen-Zuschusses an seinen Hörakustiker wenden. Dieser kümmert sich um die gesamte Abwicklung der Hörgeräteversorgung oder Tinnitus-Versorgung mit der gesetzlichen Krankenkasse, ohne dass der Versicherte in Vorleistung gehen muss. Um den Zuschuss der Krankenkasse zu erhalten, sollten jedoch einige Dinge bei der erstmaligen Versorgung beachtet werden.

  1. Viele gesetzliche Krankenkassen verlangen zu Beginn einer Versorgung einen Antrag zur Gewährung des Krankenkassenzuschusses für Hörsysteme / Tinnitus-Systeme. Daher empfiehlt es sich die Ohrenfachärztliche Verordnung gleich zu Beginn dem Hörakustiker zu überreichen, um den Festbetrag beantragen zu können.

  2. Nach der Entscheidung für eine bedarfsgerechte Hörlösung erstellen Hörakustiker die Abschlussunterlagen mit den jeweiligen Erfolgsergebnissen der Versorgung, der Ohrenfachärztlichen Verordnung, dem Kostenvoranschlag und einer sogenannten Mehrkostenerklärung des Patienten. Letzteres bestätigt der Krankenkasse, dass der Patient sich bewusst für eine Versorgung mit oder ohne Aufzahlung entschieden hat.

  3. Wichtig bei einer Versorgung mit Tinnitus-Systemen, ist der Vermerk des HNO-Arztes im Fachjargon "Hörgeräte mit Noiser-Funktion" oder "Tinnitus-Kombigeräte". Zudem sollte aus dem ärztlichen Attest hervorgehen, dass es sich um einen chronischen Tinnitus handelt. 

Empfinden Sie eine eine Hörbeeinträchtigung, empfiehlt es sich direkt zu einem HNO-Arzt oder Hörakustiker zu gehen. Durch die Arbeit der Spezialisten kann sich Ihre Lebensqualität  immens verbessern und wird sogar mit einem Zuschuss der Krankenkasse unterstützt.

Sie möchten sich kompetent und individuell zu einer passenden Tinnitus-Therapie beraten lassen? Hörakustiker in Erlangen und Umgebung stehen Ihnen dabei gerne mit ihrem Fachwissen zur Seite.