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Die Concordia bietet eine Hörgeräteversicherung im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung an. Im Tarif „AZ Sehen und Hören“ ist eine Übernahme von bis zu 80 % der Anschaffungskosten für ein Hörgerät und zugehörige Otoplastik enthalten. Die Anteilige Zuzahlung bezieht sich auf die Kosten nach Abzug eventueller Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse.
Das Besondere an dieser Zusatzversicherung: Sie kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn keine Zuzahlung seitens der Krankenversicherung vorgesehen ist. Zu beachten ist eine Wartezeit von 3 Monaten, bevor Leistungen erstmalig beansprucht werden können. Im Umfang enthalten sind Erstattungen für Sehhilfen und Laseroperationen am Auge.
Eine Übersicht über weitere Hörgeräteversicherungen finden Sie in unserem Ratgeber.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Tarife und Leistungen übernehmen wir keine Gewähr. Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen AVBs.