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Die ambulante Zusatzversicherung der Münchener Verein Versicherung bietet mit dem Tarif „Sehhilfen und Hilfsmittel“ zwar keine reine Hörgeräteversicherung an, jedoch ist eine Anschaffungskosten-Versicherung für Hörhilfen integriert.
Übernommen werden 100 % der Kosten bis maximal 800 € innerhalb von einem Zeitraum von 2 Jahren für ärztlich verordnete Hörhilfen. Die Besonderheit besteht in der sofortigen Wirksamkeit der Versicherung, ohne eine Wartezeit einhalten zu müssen. Zu beachten ist jedoch eine Summenbegrenzung innerhalb der ersten 2 Jahre. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate.
Eine Übersicht über weitere Hörgeräteversicherungen finden Sie in unserem Ratgeber.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Tarife und Leistungen übernehmen wir keine Gewähr. Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen AVBs.