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Der Tarif „Sehen und Hören“ ist Alleinstellungsmerkmal der Nürnberger Versicherung. Angeboten wird hier eine reine Krankenzusatzversicherung für Hörgeräte, die bei Bedarf 64 % des Hörgeräte-Kaufpreises übernimmt. Das bedeutet: Pro Ohr ist eine Zuzahlung von bis zu 800 € möglich.
Zu beachten ist eine 36-monatige Wartezeit nach Vertragsabschluss. Der Zuschuss gilt unabhängig und zusätzlich zur Zuzahlung der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Absicherung gegen Reparaturkosten und Verlust ist nicht beinhaltet. Im Umfang zusätzlich enthalten sind Beteiligungen beim Kauf von Sehhilfen sowie bei Laseroperationen am Auge.
Eine Übersicht über weitere Hörgeräteversicherungen finden Sie in unserem Ratgeber.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Tarife und Leistungen übernehmen wir keine Gewähr. Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen AVBs.