meinhoergeraet.de - Verbraucherportal für Schwerhörige und Hörgeräte-Träger
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Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin

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Über
AOK - Bundesverband

Die Allgemeine Ortskrankenkasse ist gerade 100 Jahre alt geworden und versichert knapp 30% der Bevölkerung. Sie ist nach weitestgehend nach Bundesländern organisiert und bietet ein starke lokale Struktur.

Sie besteht aus folgenden Organisationen:

AOK Baden-Württemberg
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
AOK Bremen/Bremerhaven
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse

 

Serviceangebot
AOK - Bundesverband

Seit November 2013 bietet die AOK höhere Zuzahlungen für Hörgeräte:

  • 784,94 Euro inklusive Mwst
  • technische Mindeststandards müssen erfüllt werden
  • Jedes Hörgerät muss mindestens 4 Kanäle haben, Rückkopplung und Störgeräusche unterdrücken.
  • Für besonders starke Hörverluste bietet die AOK schon seit März 2012 841,94 Euro
  • Zusätzlich gibt es eine Reparturpauschale für einen Zeitraum von 6 Jahren, die den Zeitraum bis zur Möglichkeit der Zuzahlung für ein neues Hörgerät überbrückt. Diese wird im Voraus bezahlt und betrifft nur Reperaturen im gesetzlichen Preisrahmen

Zuzahlung Hörgeräte AOK

 

 

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