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Versicherung für das Hörgeräte Probetragen


Absicherung für die Dauer der Ausprobe neuer Hörgeräte

Einer Versorgung mit Hörgeräten geht ein ausgiebiges Probetragen der Hörgeräte voran. Im Schnitt dauert diese Phase ein bis zwei Monate und ist von vielerlei Anpassungen geprägt. Diese Phase ebnet den Grundstein für eine optimale Versorgung. Kaum einer macht sich in diesem Zeitraum Gedanken um eine Versicherung der Test-Geräte. Die lange Testdauer und vor allem die ungewohnte Handhabung birgt diverse Risiken in Verbindung mit den neuen Geräten – ein Liegenlassen derer, Verlieren, fehlerhafte Handhabung oder Totalschaden. Da der Hörakustiker die Hörgeräte während der Ausprobe leihweise übergibt, muss der Kunde für die gesamten Kosten der Test-Hörgeräte aufkommen. Je nach Technikstufe bzw. Preisklasse können das einige Hundert bis gar wenigen Tausend Euro werden.  

Die Lösung hierbei stellt eine Probetragen-Versicherung dar, denn die Geräte sind weder über eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung versichert. Erstere deckt lediglich im Haushalt befindliche Dinge. Eine Haftpflichtversicherung hingegen inkludiert im Regelfall keine Leihgeräte bzw. Mietschäden, wie es Probehörgeräte darstellen. Eine Ausprobe-Versicherung schafft Klarheit und deckt im Schadensfall auftretende Kosten für eine Reparatur oder gar den Ersatz im Verlust der Geräte.

Worauf gilt es bei einer Probetragen-Versicherung zu achten:  

Wie bei nahezu allen Versicherungen, gibt es auch bei einer Probetragen-Versicherung verschiedene Tarife, die sich je nach Anbieter unterscheiden. Auf folgende Dinge sollte ein besonderes Augenmerk gelegt werden:

Selbstbeteiligung – was muss ich trotz Versicherung zahlen

Dabei sollten Versicherungsnehmer mehrere Dinge beachten, eines ist die Höhe der zu entrichtenden Selbstbeteiligung, seitens des Versicherungsnehmers. Unterschieden wird hierbei zwischen einem festen Betrag oder einem prozentualen Anteil, der als Selbstbeteiligung zu entrichten ist. Letztere kann im Schadensfall deutlich höher sein und je nach Prozentsatz und Preis des Hörgerätes mehrere Hundert Euro betragen. Ein Vergleich verschiedener Tarife kann hierbei äußerst ratsam sein.

Versicherungsumfang – was ist alles abgedeckt

Die Höhe des Versicherungstarifes richtet sich nach den Konditionen, die die Probetragen-Versicherung abdecken soll. Dabei spielt auch die Höhe der Versicherungssumme eine wichtige Rolle, denn je nach Hörgeräte-Preisklasse, müssen unterschiedliche Kosten gedeckt und versichert sein. Deshalb haben Hörgeräte-Ausprobeversicherungen verschiedene Tarife zur Auswahl.

Folglich lassen sich Geräte einer Basisklasse meist zu günstigeren Konditionen als Premiumklasse-Modelle, versichern. Gute Versicherer haben zumindest zwei verschiedene Tarife im Portfolio bzw. differenzieren den Beitrag nach der zu versichernden Summe des Hörgeräteneupreises.

Zudem muss darauf geachtet werden, in welchen Fällen die Probetragen-Versicherung greift und anfallende Kosten deckt. Im Idealfall kommt die Probetragen-Versicherung für folgende Fälle auf:

  • Verlust - wenn das Hörgerät liegen gelassen bzw. vergessen wird
  • Diebstahl - wenn das Hörgerät durch eine dritte Person abhandenkommt
  • Reparaturen - alle Arten von Reparaturen durch Handhabungsfehler
  • Totalschaden – wenn Schäden durch die Nutzung auftreten, die eine Reparatur unwirtschaftlich werden lassen

Dauer des Versicherungszeitraums und eine mögliche Verlängerung

Sollte eine Hörgeräte-Ausprobeversicherung abgeschlossen werden, so ist darauf zu achten, wie lange diese absichert. Der Zeitraum der Ausprobe, ist von Versorgung zu Versorgung unterschiedlich, doch bewegt sie sich im Normalfall im Rahmen von 4-8 Wochen. In dieser Zeit werden verschiedene Geräte, mitunter verschiedener Technik- und Preisstufen ausprobiert.

Da eine Versorgung individuell erfolgt, kann es sein, dass die Dauer der Ausprobe auch länger als die veranschlagten 4-8 Wochen dauert. Dabei gilt zu beachten, dass eine Ausprobeversicherung nicht zeitlich befristet ist und die komplette Testphase abdeckt. Sollte es eine zeitliche Befristung geben, so ist auf die Dauer zu achten und darauf, dass im Notfall der Versicherungszeitraum verlängerbar ist. Dies gewährleitet eine ausgiebige Testphase ohne Zeitdruck.

Sind Probe-Hörgeräte durch eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung abgedeckt?

Prinzipiell fällt das Verloren- oder Kaputtgehen von Probehörgeräte nicht unter den Versicherungsrahmen einer Haftpflicht- oder Hausratversicherung. Einzige Ausnahme stellen Premium-Tarife von Haftpflichtversicherungen dar, sofern „Mietsachschäden“ in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, sind Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen mit abgedeckt. Darunter können auch Probehörgeräte, die als medizinische Hilfsmittel zählen, fallen. Im Zweifel sollte in den Versicherungsunterlagen oder beim Versicherer direkt nachgefragt und etwaiges abgeklärt werden.

Sorgenfreies Testen mit einer Ausprobe-Hörgeräteversicherung

Um vor einer bösen Überraschung bewahrt zu werden und stressfrei Hörgeräte ausprobieren zu können, empfiehlt es sich eine Ausprobe-Versicherung abzuschließen. Gerade Menschen, die vor einer Erstversorgung mit Hörgeräten stehen, neigen erfahrungsgemäß eher dazu, ein Hörgerät zu verlieren oder liegen zu lassen.

Das überrascht nicht, denn die Geräte erfordern eine Umstellung des gewohnten Verhaltens und ohne Erfahrung beim Tragen der Hörgeräte, kann ein Verlust nicht ausgeschlossen werden. Aber auch bei Menschen mit einer Folgeversorgung ist die Gefahr von Schäden oder Verlust der Geräte allgegenwärtig. Einzige Möglichkeit, um im Fall der Fälle nicht selbst für Schäden oder den Verlust der Geräte aufkommen zu müssen, ist eine Ausprobe-Versicherung.


FAQ – Fragen zur Probetragen-Versicherung

Häufige Fragen zum Thema Probetragen Versicherung

Wenn etwas mit Probehörgeräten während der Testphase passiert, ist man nicht zwingend versichert. Weder eine Hausratversicherung noch die Haftpflichtversicherung kommt im Normalfall für Kosten einer Reparatur oder im Falle eines Verlustes auf. Abhilfe schafft eine Ausprobeversicherung, die im Schadensfall, für alle Kosten aufkommt.

Selbst verursachte Schäden, die während der Ausprobephase von Hörgeräten auftreten, oder das Verlieren der Hörgeräte, müssen grundsätzlich vom Kunden selbst getragen werden. Die Testträger sind dem Hörakustiker schadensersatzpflichtig. Einige Hörakustiker bieten eigene Absicherungsangebote – hier lohnt ein Blick in die Details. Eindeutige Abhilfe schafft eine Ausprobeversicherung namhafter Versicherungen. Diese regeln alle Eventualitäten, zum Beispiel bei Verlust, Totalschaden oder selbstverursachten Reparaturschäden, während der Testphase.

Wenn der Tester von Probehörgeräten diese verliert oder Schäden daran auftreten, muss er für die Kosten aufkommen, sofern keine andere Regelung getroffen wurde. Hörgeräte obliegen in der Regel nicht dem Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung. In einigen Fällen kann es sein, dass eine Haftpflichtversicherung über Zusätze verfügen, die Leihgeräte absichern. Insbesondere Premium-Tarife decken unter Umständen Schäden ab. Dabei muss in den Versicherungsunterlagen geschaut werden, ob gemietete, geliehene und bewegliche Sachen oder auch medizinische Hilfsmittel mit abgedeckt werden.

Zwar kommt die Hausratversicherung auch bei Schäden auf, die außerhalb des Hauses passiert sind, doch nicht, wenn es sich dabei um geliehene bzw. Mietsachen handelt. Hörgeräte in der Probephase ist vom Hörakustiker geliehen, somit steht es nicht unter dem Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung. Sollten sie also in der Testphase verloren oder kaputt gehen, so muss der Tester selbst im Sinne der Schadensersatzpflicht grundsätzlich für den Ersatz der Testgeräte aufkommen.

In der Zeit des Probetragens ist das Probegerät nicht versichert. Heißt: Geht das Hörsystem kaputt oder gar verloren, so ist der Hörgeräteträger für die entstehenden Kosten haftbar und muss diese begleichen. Je nach Schaden, kann die zu begleichende Summe einige hundert Euro betragen. Eine Versicherung, die speziell entstandene Schäden während der Testphase abdeckt, verschafft Abhilfe. Diese deckt je nach Tarif bis zu 100% aller entstehenden Kosten ab. Fragen Sie am besten Ihren Hörakustiker nach solch einer Ausprobe-Versicherung.

Hörgeräte sind während der Probephase Eigentum des Hörakustikers. Demnach sind die Tester bei einem Schaden oder einem Verlust der Geräte dem Hörakustiker gegenüber grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Wie dieser den Schadensfall handhabt, ist von der Regelung des Hörakustikers abhängig. Folglich gibt es eine Reihe möglicher Optionen. Rechtssicherheit schafft eine Probetragen-Versicherung eines namhaften Versicherers.

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